Welche Zahnfüllungen gibt es?

Damit ein kariöser Zahn mit einer Füllung versorgt werden kann, muss zuerst die erkrankte Zahnsubstanz entfernt werden. Diese vorbereitende Behandlung wird „Präparieren“ genannt. In der Regel kommen dabei klassische zahnärztliche Instrumente wie der„Bohrer“ zum Einsatz. Bei kleineren Kariesdefekten wird mitunter auch mit Lasertechnik oder chemischen Verfahren gearbeitet. Ziel einer jeden Präparation ist es, von der Zahnsubstanz so viel wie möglich zu erhalten und so wenig wie nötig zu entfernen. Ist der Zahn entsprechend vorbereitet, kann er mit einem Füllungsmaterial versorgt und dauerhaft dicht verschlossen werden.

Grundsätzlich unterscheiden Zahnärztinnen und Zahnärzte zwischen plastischen Füllungen und Einlagefüllungen. Die plastischen Füllungsmaterialien werden in formbarem Zustand in den Zahn eingebracht und härten dort aus. Einlagefüllungen werden immer außerhalb des Mundes angefertigt, in den Zahn eingepasst und anschließend befestigt. Beim Material wird zwischen metallischen und nichtmetallischen Werkstoffe unterschieden.

Amalgam – der „Klassiker“

Das silberfarbene Amalgam besteht aus einer Mischung der Metalle Silber, Kupfer, Zinn und Quecksilber. Es ist weich, leicht formbar und damit für die direkte Füllung eines Zahnes geeignet. Für ausgedehnte und schwer zugängliche Kariesdefekte im Seitenzahnbereich, wo großer Kaudruck herrscht, gilt es nach wie vor als Mittel der Wahl. Wegen des enthaltenen Quecksilbers hat es in Deutschland immer wieder Diskussionen um die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Amalgam gegeben. Dabei ist Amalgam der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff und wird in der Regel problemlos vertragen. Die Quecksilberaufnahme durch Zahnfüllungen liegt durchschnittlich etwa in der gleichen Größenordnung wie die Quecksilberbelastung durch die Nahrung und ist – auch nach neuesten internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen – unbedenklich. Dass die Anwendung für Kinder und Schwangere sowie bei bestimmten Erkrankungen eingeschränkt worden ist, dient lediglich dem vorsorglichen Gesundheitsschutz.

Die Europäische Union will den Einsatz von Amalgamfüllungen aufgrund des enthaltenen Quecksilbers und der damit verbundenen Umweltproblematik langfristig zurückführen. So soll ab dem 1. Juli 2018 Amalgam bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten Ausnahmen genutzt werden. Im Jahr 2020 soll dann geprüft werden, ob ab dem Jahr 2030 unter Umständen vollständig auf Amalgamfüllungen verzichtet werden kann.

Glasionomerzement – die Übergangslösung

Glasionomerzement ist ein mineralischer Zement, der speziell für die zahnärztliche Anwendung entwickelt wurde. Das Material ist weich, und zeigt nach der Härtung eine matte, helle Oberfläche. Glasionomerzement leistet gute Dienste bei der Befestigung von Zahnersatz, als Füllungswerkstoff ist er dagegen nur begrenzt haltbar. Deshalb wird er hauptsächlich bei provisorischen Füllungen und bei der Versorgung kariöser Milchzähne verwendet. Auch bei kleineren Kariesdefekten am Zahnhals kann er eingesetzt werden, muss dann aber regelmäßig durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt auf seine Haltbarkeit kontrolliert werden. Glasionomerzemente enthalten Fluorid, das während der Liegezeit der Füllung langsam freigesetzt wird. Dies soll dazu dienen, der Entwicklung von Karies an den Füllungsrändern vorzubeugen.

Kompomer – für kleinere Defekte

Kompomer ist ein Kombinationswerkstoff aus Komposit und Glasionomerzement. Die Mehrzahl der zur Zeit auf dem Markt befindlichen Kompomere sind für umfangreiche Füllungen im Seitenzahnbereich nicht freigegeben. Sie eignen sich nicht zur endgültigen Versorgung der kaubelasteten Zahnflächen. Ihr Einsatzgebiet ist deshalb wie bei den Glasionomerzementen auf die Milchzähne, den Zahnhalsbereich und provisorische Füllungen beschränkt.

Aushärtung mit einem speziellen blauen Licht aus der Polymerisationslampe (© KZBV)

Komposit – zahnfarbene Füllungen

Der zahnfarbene Füllungswerkstoff Komposit besteht zu etwa 20 Prozent aus Kunststoff und zu etwa 80 Prozent aus einem Salz der Kieselsäure beziehungsweise feinsten Glasteilchen. Damit zählt das Material zu den Kunststofffüllungen, ähnelt aber der Keramik. Dank verbesserter Materialeigenschaften und neuer Befestigungsverfahren ist Komposit heute formstabil und vergleichsweise langlebig und deshalb für die Füllung von Front- und Seitenzähnen geeignet. Die Krankenkassen übernehmen im Frontzahnbereich die Kosten für einfache Kompositfüllungen.

Für das Einbringen einer Kompositfüllung gibt es mehrere Verfahren, die unterschiedlich aufwändig sind:

Kleine Kariesschäden – die einfache Kompositfüllung

Bei kleinen Kariesschäden reicht es oft, den Zahnschmelz in der vorbereiteten Kavität (dem kariesfreien Loch) aufzurauen und mit einem Kleber zu versehen. Anschließend wird im so genannten Einschichtverfahren, also in einem Arbeitsschritt, das weiche Komposit in den Zahn eingefüllt und mit einem Speziallicht gehärtet.

Größere Kariesschäden: die geschichtete Kompositfüllung

Viel aufwändiger als herkömmliche Versorgungen mit Komposit ist eine geschichtete Kompositfüllung. Sie wird zwar auch während einer einzigen Behandlungssitzung fertig gestellt, unterscheidet sich aber von der einfachen Kompositfüllung in einem wichtigen Punkt: Das Komposit wird in mehreren einzelnen Schichten aufgetragen, die nacheinander aushärten müssen. Der Grund dafür ist, dass beim Aushärten von Komposit das Material schrumpft. Dabei können winzig kleine Randspalten zwischen Zahn und Füllung entstehen, in denen sich erneut Karies (Sekundärkaries) bilden kann. Dieses Risiko ist bei der Mehrschichttechnik sehr gering. Je weniger Material pro Schicht in den Zahn gelegt und ausgehärtet wird, desto geringer die Schrumpfung und desto aufwändiger die Füllung.

Für höchste Ansprüche: die Mehrfarbtechnik

Wenn Sie besonderen Wert auf Ästhetik legen, können Sie für Front- und Seitenzähne eine Kompositfüllung wählen, bei der der Zahnarzt die Mehrschichttechnik mit einer Mehrfarbtechnik kombiniert. Dazu wird Komposit in einzelnen Schichten mit unterschiedlichen Farbintensitäten gelegt, um die Füllung bestmöglich an die natürliche Zahnfarbe anzupassen. Die neueste Generation von Kompositen kommt in ihrer Lichtstreuung der natürlichen Zahnsubstanz sehr nahe.

Goldhämmerfüllung

Eine weitere, eher selten genutzte Alternative zur Versorgung von Kariesschäden sind so genannte Goldhämmerfüllungen. Dabei werden hauchdünne Goldfolien Schicht für Schicht in den Zahn „geklopft“ und die Kaufläche den natürlichen Zähnen entsprechend geformt. Goldhämmerfüllungen, die auch für Zahnhalsfüllungen sehr gut geeignet sind, sind in der Anfertigung aufwändig und durch ihre metallische Farbe deutlich sichtbar, dafür aber sehr langlebig.

(© KZBV)

EU-Quecksilberverordnung – Häufig gestellte Fragen und Antworten im Zusammenhang mit Zahnfüllungen

Was übernimmt die Kasse?

Im Frontzahnbereich übernehmen Kassen die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen. Zu den Frontzähnen zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers. Im Seitenzahnbereich werden die Kosten für Amalgamfüllungen übernommen. Für Patienten, die aus medizinischen Gründen kein Amalgam erhalten können (absolute Kontraindikation), werden bei Seitenzähnen Kompositfüllungen gezahlt. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Patient eine durch einen speziellen Test nachgewiesene Allergie auf Amalgam oder dessen Bestandteile aufweist, oder unter schwerer Niereninsuffizienz leidet.

Zum 1. Juli 2018 ist die EU-Verordnung 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 in Kraft getreten. Aufgrund dieser Verordnung gilt nunmehr ein Verbot für die Anwendung von Dentalamalgam bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Patientinnen, es sei denn, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse als zwingend notwendig erachtet. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die aufgrund der genannten EU-Verordnung keine Zahnfüllungen aus Dentalamalgam erhalten dürfen, haben Anspruch auf eine alternative plastische Füllung, bei der die Patienten keine private Zuzahlung leisten müssen. In Abhängigkeit von der individuellen Indikation gehören bei diesen Patienten seit dem 1. Juli 2018 im Seitenzahnbereich daher auch sogenannte Kompositfüllungen aus Kunststoff zum Leistungsumfang der Krankenkassen.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine aufwändigere Versorgung zu wählen als gesetzlich vorgesehen. Sollen beispielsweise Kompositfüllungen im Frontzahnbereich besonderen ästhetischen Ansprüchen gerecht werden (z. B. Farboptimierung) ist das mit Mehrkosten verbunden. In diesem Fall schließt der Zahnarzt mit dem Versicherten eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklärt sich der Patient bereit, den anfallenden Mehraufwand selbst zu zahlen. Der Zahnarzt rechnet mit der Kasse die Kosten ab, die bei einer Amalgamfüllung angefallen wären. Der Patient erhält eine Rechnung über zusätzliche Kosten.

Den Austausch intakter Füllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht.